1. Eigentumsrecht an den eigenen Gesundheitsdaten
2. Anspruch auf Herkunftsnachweis aller Gesundheitsdaten
3. Zugriffsrecht auf vollständige Kopien aller persönlichen Gesundheitsdaten, unmittelbar und kostenfrei oder zu minimalen Gebühren; strukturierte digital gespeicherte Daten müssen auch in dieser Form zugänglich gemacht werden.
4. Das Recht, anderen diese Daten nach eigenem Ermessen zugänglich zu machen
Zu den bis heute ca. 400 Unterzeichnern der Erklärung gehören unter anderem Microsoft, Google und Partners Healthcare.
Der Umfang des hier formulierten Anspruchs ist umfassender als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das hierzulande als wichtige Grundlage des Datenschutzes im Gesundheitswesens gelten kann.
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